Erklärung zu Ethik und Fehlverhalten bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten

Diese Erklärung orientiert sich an den Leitlinien des Committee on Publication Ethics (COPE) über bewährte Verfahren für Zeitschriftenredakteure (Best Practice Guidelines for Journal Editors)

 

Entscheidung über die Veröffentlichung und Pflichten des Herausgebers

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse ist ein komplexer Prozess, der von allen Beteiligten (Verleger, Beiratsmitglieder, Gutachter, Autoren) Strenge und Genauigkeit erfordert.
Der Verlag wählt die von ihm herausgegebenen Zeitschriften auf der Grundlage seiner Redaktionspolitik aus und gibt etwaige Finanzierungsquellen an; er fördert die Verwendung international bewährter Praktiken seitens der Redakteure und überwacht deren Anwendung; er verlangt Originalveröffentlichungen - die unter Wahrung des Urheberrechts verfasst und nicht gleichzeitig bei anderen Zeitschriften zur Bewertung eingereicht werden -, die hohen Standards bei der redaktionellen Betreuung der Texte entsprechen. Darüber hinaus fördert und überwacht der Verlag den Einsatz von Peer-Reviews als Methode der Artikelauswahl, ermutigt zu unabhängiger Forschung, verurteilt Urheberrechtsverletzungen und Plagiate, fordert und fördert Originalbeiträge, die auf strengen Daten beruhen, und verpflichtet sich, Korrekturen von Fehlern in veröffentlichten Artikeln zu veröffentlichen.
Schließlich beteiligt sich der Verlag mit dem italienischen Verlegerverband an der Diskussion über die Entwicklung des akademischen Verlagswesens, führt Gespräche mit dem Ministerium für Bildung, Universität und Forschung, Anvur, Cun und Crui und diskutiert mit Forschern und Bibliothekaren über Fragen der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen, auch in Form von Open Access.

 

Pflichten der Redaktionsgremien

Die Redakteure der Zeitschrift garantieren die Korrektheit der Systeme, die zur Bewertung, Annahme oder Ablehnung der von den Autoren eingereichten Artikel verwendet werden, und überwachen insbesondere das Peer-Review-Verfahren und die Anonymität der Gutachter in Bezug auf den zu prüfenden Artikel. Ferner vermeiden sie auch jegliche Interessenkonflikte, sowie Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der sexuellen oder religiösen Orientierung, der politischen Überzeugung oder der geografischen Herkunft. Die Redakteure der Zeitschrift warnen den Herausgeber, wenn sie in den zu prüfenden Artikeln Plagiate und Verstöße gegen das Urheberrecht feststellen. Werden in einem veröffentlichten Artikel schwerwiegende Fehler, Interessenkonflikte oder Plagiate festgestellt, informieren sie den Herausgeber und geben gegebenenfalls ein Erratum heraus oder fordern ihn auf, den Artikel zurückzuziehen.
Der Chefredakteur übt die notwendige Kontrolle über den Inhalt der von ihm geleiteten Zeitschrift aus, um zu verhindern, dass in der Publikation Gesetzesübertretungen begangen werden. Der Redaktionsausschuss orientiert sich an den redaktionellen Grundsätzen der Zeitschrift und ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat einzuhalten. Die Redaktion verpflichtet sich, keine Informationen über eingereichte Manuskripte weiterzugeben, es sei denn an die Autoren selbst oder an im Voraus autorisierte Personen. Unveröffentlichtes Material, das in den eingereichten Manuskripten enthalten ist, darf von den Mitgliedern der Redaktion ohne schriftliche Zustimmung des Autors nicht für eigene Forschungszwecke verwendet werden.

 

Pflichten der Gutachter

Der Gutachter unterstützt die Leitung der Zeitschrift bei der Bewertung der Artikel innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens. Die Begutachtung muss objektiv und mit klaren und dokumentierten Argumenten durchgeführt werden. Der Gutachter darf keine Manuskripte annehmen, bei denen er oder sie Interessenkonflikte aufgrund von Wettbewerb, Zusammenarbeit oder anderen Verbindungen mit Autoren, Unternehmen oder Einrichtungen hat, die in irgendeiner Weise mit dem Thema des Manuskripts zusammenhängen. Der Gutachter ist dafür verantwortlich, das Vorhandensein von bibliographischem Material festzustellen, das für die zu bewertende Arbeit relevant ist, aber nicht zitiert wird, und die Autoren auf nützliche Verbesserungen des Inhalts hinzuweisen. Die zur Bewertung anstehenden Artikel sind als vertrauliche Dokumente zu behandeln. Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung des Redaktionsausschusses niemandem gezeigt oder mit niemandem besprochen werden.

 

Pflichten der Autoren

Der Autor garantiert, dass es sich bei dem zur Bewertung eingereichten Artikel um ein unveröffentlichtes Original handelt, das nicht gleichzeitig bei anderen Zeitschriften eingereicht wurde, und akzeptiert die Verfahren zur Auswahl der Artikel und insbesondere das Peer-Review-Verfahren. Wenn der Artikel angenommen wird, erkennt der Autor das Recht des Herausgebers auf Veröffentlichung an und stellt den Herausgeber von allen möglichen Schäden und Kosten frei; der Autor ermächtigt den Herausgeber außerdem, den Artikel in Sammlungen, auch online, zu verwenden - und ihn der Öffentlichkeit auch über Websites zugänglich zu machen - und seine Verwendung (einschließlich Vervielfältigungen, Bearbeitungen und Sammlungen) für diese Zwecke zu veranlassen.
Der Autor verpflichtet sich - sofern mit dem Verlag nicht anders schriftlich vereinbart -, den referenzierten Artikel frühestens 18 Monate nach seiner Veröffentlichung in dieser Zeitschrift zu übersetzen bzw. die Übersetzung und/oder Veröffentlichung in einem anderen Kontext zuzulassen und auf keinen Fall den Artikel im redaktionellen Format zu übersetzen bzw. die Veröffentlichung zuzulassen.
Der Autor verpflichtet sich, gleichzeitig mit der Einreichung des Beitrags zur Begutachtung jeden möglichen Interessenkonflikt anzugeben, der den Inhalt des Manuskripts beeinflusst haben könnte. Alle Quellen der finanziellen Unterstützung für das Projekt müssen angeführt werden. Der Autor ist verpflichtet, die Quellen der berichteten Inhalte korrekt zu zitieren und die erforderlichen Genehmigungen zur Veröffentlichung von Bildern, Tabellen oder anderen bereits veröffentlichten Inhalten gemäß dem Urheberrecht einzuholen.
Betrügerische oder vorsätzlich ungenaue Angaben stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel. Der Autor garantiert den Wahrheitsgehalt der in der Arbeit präsentierten Daten und die Objektivität ihrer Interpretationen. Relevante Daten müssen genau und detailliert wiedergegeben werden, um anderen die Möglichkeit zu geben, die Untersuchung nochmals durchzuführen. Alle Personen, die tatsächlich an der Abfassung des Textes beteiligt waren, die endgültige Fassung des Textes gesehen und gebilligt und der Veröffentlichung zugestimmt haben, müssen im Manuskript genannt und als Autoren angeführt werden. Sollten weitere Personen wesentliche Beiträge zu relevanten Teilen des Artikels geleistet haben, müssen diese anerkannt und als Mitwirkende angeführt werden. Stellt der Autor wesentliche Fehler oder Ungenauigkeiten im veröffentlichten Manuskript fest, ist er verpflichtet, den Redaktionsausschuss unverzüglich zu benachrichtigen und entsprechende Korrekturen vorzunehmen